Wie lange kann ein Baby im Beistellbett schlafen?

Ein Baby kann ein Beistellbett nutzen, solange die vom Hersteller vorgesehene Nutzungsgrenze nicht erreicht ist. Für Beistellbetten im Anwendungsbereich der DIN EN 1130:2020-02 gilt: Sie sind für Kinder vorgesehen, bis diese selbstständig sitzen oder sich auf Hände und Knie hochziehen beziehungsweise hochdrücken können. Eine feste Altersgrenze in Monaten gibt es nicht. Die motorische Entwicklung und die Herstellerangaben sind entscheidend.[1][2]

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und Orientierung. Er ersetzt keine individuelle fachliche Beratung oder die Montage- und Gebrauchsanleitung des jeweiligen Herstellers. Die fachlichen Hinweise beruhen ausschließlich auf den aufgeführten Referenzen.

Warum es keine feste Monatszahl gibt

Wie lange ein Baby in einem Beistellbett schlafen kann, richtet sich nicht nach einer allgemein gültigen Anzahl von Monaten. Entscheidend sind die Entwicklung des Kindes und die vom Hersteller vorgesehene Nutzungsdauer. Für Krippen einschließlich Wiegen, Hängekrippen und Beistellbetten mit einer maximalen Innenlänge des Krippenbodens von 900 mm gilt die DIN EN 1130:2020-02 einschließlich Berichtigung 1:2021-03.[1][2] Diese Norm beschreibt Schlafplätze, die für Kinder vorgesehen sind, bis sie selbstständig sitzen oder sich auf Hände und Knie hochziehen beziehungsweise hochdrücken können. Die jeweilige Entwicklungsgrenze ist deshalb wichtiger als ein bestimmter Geburtstag. Hat der Hersteller eine frühere Nutzungsgrenze festgelegt, muss diese ebenfalls berücksichtigt werden. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) beschreibt bei Wiegen und Stubenwagen eine mögliche Nutzung bis etwa sechs Monate, abhängig von Größe und Wachstum des Babys. Diese Angabe darf jedoch nicht als allgemeine Altersgrenze für Beistellbetten verstanden werden.[3] Wer das Beistellbett regelmäßig hinsichtlich der vorgesehenen Nutzung betrachtet, kann sich daher an der Entwicklung des eigenen Kindes orientieren, ohne einen pauschalen Monatswert als Entscheidungsgrundlage verwenden zu müssen.

Für die spätere Einordnung verschiedener Schlafplätze bietet auch der Beitrag Ab wann sollte ein Kind im eigenen Bett schlafen? zusätzliche Orientierung. Ein geeignetes Beistellbett ermöglicht bereits einen eigenen Schlafplatz in unmittelbarer Nähe der Eltern.[4]

Woran du das Ende der Nutzung erkennst

Beim Beistellbett steht die motorische Entwicklung deines Babys im Mittelpunkt. Besonders wichtig ist die Frage, ob es bereits selbstständig sitzen kann oder beginnt, sich auf Hände und Knie hochzuziehen beziehungsweise hochzudrücken. Für Beistellbetten im Anwendungsbereich der DIN EN 1130:2020-02 markieren diese Fähigkeiten die vorgesehene Entwicklungsgrenze der Nutzung.[1] Sobald diese Grenze erreicht ist, sollte das Beistellbett nicht mehr in der bisherigen Konfiguration verwendet werden. Das gilt auch, wenn das Baby nach dem Eindruck der Eltern noch ausreichend Platz auf der Matratze hat. Umgekehrt rechtfertigt eine noch nicht erreichte motorische Entwicklungsgrenze keine Weiternutzung über eine früher festgelegte Herstellergrenze hinaus. Maßgeblich sind beide Gesichtspunkte gemeinsam. Dazu gehören auch die Angaben zur vorgesehenen Nutzung und gegebenenfalls zur zulässigen Belastung des konkreten Modells. Es muss daher nicht erst gewartet werden, bis das Baby sichtbar aus seinem Schlafplatz herausgewachsen ist. Kleine Veränderungen der Mobilität sind ein Anlass, die Nutzungshinweise erneut aufmerksam zu lesen. Die Frage, welches Kinderbett ab welchem Alter passt, lässt sich ebenfalls nur unter Berücksichtigung von Entwicklungsstand, Körpergröße und Bettkonstruktion beantworten.[3]

Wenn du den bevorstehenden Wechsel weiter einordnen möchtest, findest du in der Orientierung zu Kinderbetten nach Alters- und Entwicklungsstand zusätzliche Informationen. Dabei bleibt die Eignung des konkreten Schlafplatzes entscheidend.

Das Beistellbett sicher am Elternbett verwenden

Ein Beistellbett ermöglicht dem Baby einen eigenen Schlafplatz unmittelbar neben dem Erwachsenenbett. Bei einer offenen Beistellbett-Konfiguration ist die Verbindung zwischen beiden Betten besonders wichtig. Die Befestigung am Elternbett, die Einstellung der Liegehöhe und alle weiteren Montageschritte sollten genau nach den Herstellerangaben erfolgen. Zwischen Beistellbett, Erwachsenenbett, Matratze und anderen Begrenzungen dürfen keine gefährlichen Zwischenräume entstehen, in denen das Baby eingeklemmt werden könnte. Das BIÖG weist bei seinen Empfehlungen zur Schlafumgebung ausdrücklich auf Risiken durch Einklemmen zwischen Bett und Wand oder anderen Begrenzungen hin.[5] Deshalb sollte ein Beistellbett nicht allein danach beurteilt werden, ob es unmittelbar neben das Elternbett passt. Entscheidend ist, ob die konkrete Verbindung und Nutzung vom Hersteller vorgesehen sind. Ein Beistellbett sollte entsprechend seiner Anleitung befestigt und betrieben werden. Auch während der vorgesehenen Nutzungsdauer bleibt diese korrekte Verwendung bedeutsam. Die DIN EN 1130:2020-02 enthält für Krippen einschließlich Beistellbetten eigene sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren.[1] Eine sichere Verbindung und die Einhaltung der Nutzungsgrenzen sind somit zwei unterschiedliche, aber gleichermaßen relevante Aspekte.

Zu einer geeigneten Schlafumgebung gehört außerdem, mögliche Gefahren in der unmittelbaren Umgebung des Kinderbetts zu berücksichtigen. Weitere Informationen dazu bietet die Übersicht zur Kindersicherung am Bett. Der Blick sollte sich dabei stets auf die tatsächliche Konstruktion und Nutzung richten.

Sicher schlafen während der Beistellbettzeit

Solange das Baby das Beistellbett nutzt, gelten unabhängig von dessen Bauform die Empfehlungen zum sicheren Säuglingsschlaf. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit empfiehlt, das Baby im ersten Lebensjahr zum Schlafen auf den Rücken zu legen. Die Matratze sollte fest und eben sein. Anstelle einer losen Bettdecke wird ein passender Babyschlafsack empfohlen. Kopfkissen, Nestchen, Felle und gepolsterte Bettumrandungen gehören nicht in die Schlafumgebung eines Säuglings.[4] Auch die AWMF-S1-Leitlinie zur Prävention des Plötzlichen Säuglingstods empfiehlt eine feste, horizontale Schlafunterlage und die Rückenlage. Sie empfiehlt außerdem einen eigenen Schlafplatz im Zimmer der Eltern, besonders während der ersten sechs Lebensmonate.[6] Diese Empfehlungen betreffen die Schlafbedingungen des Babys und dürfen nicht mit der maximalen Nutzungsdauer eines einzelnen Beistellbettmodells verwechselt werden. Ein Baby kann bereits einen anderen geeigneten Schlafplatz benötigen, obwohl weiterhin empfohlen wird, dass es im Elternschlafzimmer schläft. Die Gestaltung des Schlafplatzes sollte sich daher an den Empfehlungen zum Säuglingsschlaf und an der vorgesehenen Nutzung des konkreten Bettes orientieren.

Besonders bei einem kleinen Schlafplatz sollten dekorative Polsterungen nicht mit notwendigen Sicherheitsvorrichtungen verwechselt werden. Der Beitrag Welcher Randschutz eignet sich fürs Babybett? behandelt diesen Unterschied. Für das erste Lebensjahr empfiehlt das BIÖG ausdrücklich, auf gepolsterte Bettumrandungen zu verzichten.[4]

Was nach dem Beistellbett folgen kann

Wenn das Baby sein Beistellbett nicht mehr nutzen sollte, kommt häufig ein geeignetes Baby- beziehungsweise Gitterbett als nächster Schlafplatz infrage. Das BIÖG nennt 60 × 120 cm und 70 × 140 cm als verbreitete Größen solcher Kinderbetten. Ein geeignetes Gitterbett kann bereits ab der Geburt genutzt werden und anschließend so lange im Einsatz bleiben, wie Größe, Konstruktion und Entwicklungsstand des Kindes dazu passen.[3] Für Kinder- und Reisekinderbetten im Wohnbereich mit einer Innenlänge von mehr als 900 mm bis höchstens 1.400 mm enthält die DIN EN 716-1:2019-06 die sicherheitstechnischen Anforderungen. Die zugehörigen Prüfverfahren sind in der DIN EN 716-2:2017-08 beschrieben.[7][8] Die Normbereiche von Beistellbetten und klassischen Gitterbetten unterscheiden sich also nach Bauart, Abmessungen und vorgesehener Nutzung. Für den Wechsel ist nicht erforderlich, dass das Baby bereits in einem eigenen Kinderzimmer schläft. Das BIÖG empfiehlt vielmehr, das Babybett während des gesamten ersten Lebensjahres im Elternschlafzimmer aufzustellen.[5] Ein passendes geschlossenes Gitterbett kann dort weiterhin als eigenständiger Schlafplatz dienen.

Bei der Auswahl der nächsten Liegefläche kann die Orientierung zu Kinderbett-Maßen und Alter hilfreich sein. Eine größere Liegefläche bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jede Bettbauform bereits für das jeweilige Entwicklungsstadium geeignet ist.[3]

Warum ein Gitterbett nicht einfach geöffnet werden sollte

Ein gewöhnliches Kinderbett mit Gitterstäben lässt sich nicht automatisch als offenes Beistellbett verwenden. Das bloße Entfernen einer Seitenwand und das anschließende Heranschieben an das Elternbett machen ein klassisches Gitterbett nicht zu einem entsprechend konstruierten Beistellbett. Die Norm DIN EN 716-1:2019-06 gilt für klassische Kinderbetten innerhalb ihres eigenen Anwendungsbereichs; für Beistellbetten enthält die DIN EN 1130:2020-02 einschließlich Berichtigung 1:2021-03 eigene Anforderungen und Prüfverfahren.[7][1][2] Eine offene Nutzung kommt nur infrage, wenn der Hersteller diese Konfiguration ausdrücklich vorsieht und entsprechende Montage- und Gebrauchsanweisungen bereitstellt. Dann sind unter anderem Befestigung, Liegehöhe und alle vorgesehenen Bauteile entsprechend der Anleitung zu verwenden. Eine eigenmächtig entfernte Seitenwand bietet dafür keinen entsprechenden Sicherheitsnachweis. Wenn das Baby aus dem Beistellbett herauswächst, ist deshalb ein geeignetes geschlossenes Gitterbett eine mögliche Alternative, ohne eine nicht vorgesehene offene Verbindung zum Erwachsenenbett herzustellen. Das Kind kann dabei weiterhin in einem eigenen Schlafplatz in unmittelbarer Nähe der Eltern schlafen, wie es die Empfehlungen zum Säuglingsschlaf vorsehen.[4]

Wer später über weitere Umbauten eines Gitterbetts nachdenkt, findet im Ratgeber Ab wann Kinderbett statt Gitterbett? ergänzende Hinweise. Auch bei einem mitwachsenden Modell sind nur die vorgesehenen und entsprechend der Herstelleranleitung ausgeführten Umbauten maßgeblich.[3]

Spätere Bettformen bewusst einordnen

Ein Kinderbett für die Zeit nach dem Beistellbett muss nicht zugleich die Schlaflösung für alle späteren Entwicklungsphasen sein. Zunächst ist die Eignung für das Baby entscheidend. Wenn das Kind später ausreichend mobil ist, können je nach Situation auch ein niedriges Juniorbett oder ein Bodenbett infrage kommen. Bei einer bodennahen Liegefläche kann ein entsprechend mobiles Kind selbstständig ins Bett hinein- und wieder heraussteigen. Zugleich muss der gesamte erreichbare Bereich des Kinderzimmers kindersicher gestaltet sein, weil das Kind den Schlafplatz selbstständig verlassen kann.[9] Ein solches Bett ist deshalb nicht allein aufgrund seiner niedrigen Höhe automatisch ein geeigneter Ersatz für den Schlafplatz eines Säuglings. Für Babys bleiben die besonderen Empfehlungen zum sicheren Schlaf maßgeblich.[4] Auch mitwachsende Gitterbetten können später eine Rolle spielen, wenn ihre Konstruktion ausdrücklich einen Umbau in andere vorgesehene Konfigurationen ermöglicht. Das BIÖG beschreibt beispielsweise, dass geeignete Gitterbettsysteme später mit niedrigeren Seitenteilen weiterverwendet werden können.[3] Diese spätere Nutzbarkeit ist von der unmittelbaren Frage zu unterscheiden, welcher Schlafplatz nach dem Beistellbett für das Baby geeignet ist.

Zur Orientierung über eine erst später infrage kommende bodennahe Bettform kann das Bodenbett Einzelbett „Mio“ 90×200 Kiefer Massiv betrachtet werden. Aus der Produktbezeichnung allein ergibt sich keine Eignung für ein bestimmtes Alter oder eine besondere Sicherheitswirkung.

Eine weitere spätere Gestaltungsform zeigt das Kinderbett Hausbett „Kay“ 90×200 Kiefer Massiv. Auch hier entscheiden die konkrete Konstruktion, die Herstellerangaben und der Entwicklungsstand über die Eignung; die Hausform allein begründet keinen nachgewiesenen Sicherheitsvorteil.

Der Beitrag Was ist ein Bodenbett? erläutert diese Bauform ausführlicher. Für das Ende der Beistellbettzeit steht dagegen zunächst die Suche nach einem sicheren, für die aktuelle Entwicklungsphase vorgesehenen Schlafplatz im Vordergrund.

Auch der Begriff „Welcher Lattenrost für Kinderbett?“ kann bei der Planung des nächsten Schlafplatzes wichtig werden. Bei einem klassischen Gitterbett nennt das BIÖG die Möglichkeit, den Matratzenboden rechtzeitig abzusenken, wenn das Kind zunehmend mobil wird. In seiner niedrigsten Stellung sollten zwischen Lattenrost und Gitteroberkante mindestens 60 cm liegen.[3] Ergänzende Informationen bietet der Beitrag Welcher Lattenrost für Kinderbett?.

Die Frage „Welches Kinderbett ab welchem Alter?“ bleibt ebenfalls relevant. Während ein geeignetes Baby- oder Gitterbett bereits ab Geburt infrage kommen kann, hängt der spätere Wechsel zu einem offenen Bett von Entwicklung, Körpergröße und sicherer Nutzbarkeit ab. Eine allgemein gültige Altersgrenze für sämtliche Bettformen lässt sich daraus nicht ableiten.[3]

FAQ

1. Ab wann eignet sich ein Kinderbett mit 90 × 200 cm?

Eine allgemeine Altersgrenze gibt es nicht. Entscheidend sind die konkrete Bauform, die Herstellerangaben, die Körpergröße und die motorische Entwicklung des Kindes.[3]

2. Wie lange kann ein Kinderbett mit 70 × 140 cm genutzt werden?

Nach Angaben des BIÖG kann eine Liegefläche mit 140 cm Länge ungefähr bis zum Ende des vierten Lebensjahres ausreichen, sofern das Bett weiterhin geeignet und sicher nutzbar ist.[3]

3. Ab wann kann ein Kind in einem normalen Bett schlafen?

Ein festes Alter lässt sich nicht nennen. Maßgeblich sind eine geeignete Bettkonstruktion, die sichere Mobilität des Kindes und eine kindersichere Umgebung.[9]

Fazit

Ein Beistellbett ist ein eigener Schlafplatz für die erste Lebensphase, dessen Nutzungsdauer von der vorgesehenen Konstruktion, den Herstellergrenzen und der motorischen Entwicklung des Babys abhängt.[1] Sobald die relevante Entwicklungsgrenze oder eine frühere Herstellergrenze erreicht ist, sollte die bisherige Nutzung enden. Ein geeignetes Baby- beziehungsweise Gitterbett kann anschließend weiterhin einen eigenen Schlafplatz im Elternschlafzimmer bieten.[3][4] Wenn du die Veränderungen deines Babys und die Herstellerangaben gemeinsam betrachtest, kannst du den nächsten Schritt in Ruhe vorbereiten und dich über passende Schlaflösungen informieren.

Quellen

  1. DIN Media: DIN EN 1130:2020-02 – Kindermöbel – Krippen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren. (Link)
  2. DIN Media: DIN EN 1130 Berichtigung 1:2021-03 – Kindermöbel – Krippen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren. (Link)
  3. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de: Ein sicherer Schlafplatz fürs Baby, Stand 10.01.2025. (Link)
  4. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de: Sicher schlafen – Schlafempfehlungen für das 1. Lebensjahr, Stand 18.11.2025. (Link)
  5. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de: Die Schlafumgebung für das Baby, Stand 26.09.2025. (Link)
  6. Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) / Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM): S1-Leitlinie „Prävention des Plötzlichen Säuglingstods“, AWMF-Registernummer 063-002, Version 3.0, Stand 11/2022. (Link)
  7. DIN Media: DIN EN 716-1:2019-06 – Möbel – Kinderbetten und Reisekinderbetten für den Wohnbereich – Teil 1: Sicherheitstechnische Anforderungen. (Link)
  8. DIN Media: DIN EN 716-2:2017-08 – Möbel – Kinderbetten und Reisekinderbetten für den Wohnbereich – Teil 2: Prüfverfahren. (Link)
  9. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), kindergesundheit-info.de: Sicherheitsregeln für das 2. und 3. Lebensjahr, Stand 21.09.2024. (Link)

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Bild von TiCAA Redaktion

TiCAA Redaktion

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